- gütlich
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güt|lich ['gy:tlɪç] <Adj.>:in freundlichem Einvernehmen der Partner [erfolgend]:die gütliche Beilegung dieser Differenzen; sich gütlich einigen.Syn.: im Guten.* * *
güt|lich 〈Adj.〉 ohne Streit, friedlich, ohne gerichtl. Urteil ● eine \gütliche Einigung; eine Sache \gütlich beilegen; sich \gütlich einigen; sich an etwas \gütlich tun etwas (Speise) genießen, sich mit Genuss an etwas satt essen; auf \gütlichem Wege [<ahd. guotlih „gut, gütig, freundlich“; → gut]* * *
güt|lich <Adj.> [mhd. güetlich, ahd. guotlīh = gütig, freundlich]:in freundlichem Einvernehmen der Partner zustande kommend; ohne dass es zu einer [weiteren] feindlichen Auseinandersetzung, zu einem Gerichtsurteil o. Ä. kommt:eine -e Einigung, Verständigung;einen Streit g. beilegen, schlichten;☆ sich an etw. g. tun (genießerisch u. behaglich etw. verzehren: ich habe mich an der Suppe g. getan).* * *
güt|lich <Adj.> [mhd. güetlich, ahd. guotlīh = gütig, freundlich]: in freundlichem Einvernehmen der Partner zustande kommend; ohne dass es zu einer [weiteren] feindlichen Auseinandersetzung, zu einem Gerichtsurteil o. Ä. kommt: eine -e Abmachung, Einigung, Verständigung; einen Streit g. beilegen, schlichten; Friedlich und g. wurde das Strafverfahren ... wegen Geringfügigkeit eingestellt (Prodöhl, Tod 72); *sich an etw. g. tun (genießerisch u. behaglich etw. verzehren): ich habe mich an der Suppe g. getan.
Universal-Lexikon. 2012.